Unverzinsliches Darlehen als Nutzungseinlage einer GmbH

Änderung durch Wartungserlass zu den Körperschaftsteuerrichtlinien 2010.

Unter Nutzungseinlage in eine Körperschaft (z.B. GmbH) wird die Überlassung von Geld oder Gegenständen an diese Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber (Gesellschafter) ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verstanden.

Im Wartungserlass zu den kürzlich veröffentlichten Körperschaftsteuerrichtlinien 2010 wurde nun seitens der Finanz zu langfristig unverzinslichen Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft Stellung genommen.

Gewährt z.B. die ABC GmbH als Gesellschafterin der Körperschaft XYZ GmbH dieser solch ein langfristiges unverzinsliches Darlehen, so ist für dieses Darlehen eine Wertberichtigung des Darlehens bei der ABC GmbH auf Grund der Unverzinslichkeit erforderlich. Diese Wertberichtigung ist nun laut Meinung der Finanz keine Betriebsausgabe, sondern eine Einlage. Es ist nämlich davon auszugehen, dass ein Fremder der Körperschaft XYZ GmbH im Zeitpunkt der Darlehensgewährung nur einen um die Höhe der Wertberichtigung verminderten Betrag ausgezahlt hätte, um den vereinbarten Rückzahlungsbetrag zurückzuerhalten. Dementsprechend erhöht die Wertberichtigung auf Ebene der Gesellschafterin (in unserem Beispiel der ABC GmbH) die Anschaffungskosten ihrer Beteiligung. Bei der Körperschaft XYZ GmbH, die das Darlehen erhält, wird die Einlage steuerlich nicht erfasst.

Wird das unverzinsliche Darlehen laufend rückgezahlt, ist der Rückzahlungsbetrag in einen Zins- und in einen Tilgungsteil zu zerlegen.

Der Zinsteil ist eine Einlagenrückzahlung, der Tilgungsteil reduziert die Forderung auf Ebene der Gesellschafterin bzw. die Verbindlichkeit auf Ebene der Körperschaft. Wird das unverzinsliche Darlehen endfällig rückgezahlt, stellt der Rückzahlungsbetrag in Höhe der Wertberichtigung eine Einlagenrückzahlung dar.

Stand: 10. Juni 2010