Steuerbegünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer
Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 300,00 pro Jahr (€ 25,00 pro Monat) steuerfrei und SV-beitragsfrei sein.
Voraussetzungen für die Begünstigung:
- Versicherung zwecks Absicherung des Dienstnehmers oder diesem nahe stehenden Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Dienstnehmers. Risikoversicherungen sind daher umfasst; Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen sind nur dann steuerfrei, wenn für den Fall des Ablebens des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt (Mindestlaufzeit: zehn Jahre oder bis zum Antritt einer gesetzlichen Alterspension).
- Für alle Dienstnehmer/bestimmte Gruppen oder Zufluss zum Betriebsratsfonds
- Angebot muss für alle Dienstnehmer bzw. für bestimmte Gruppen der Dienstnehmer gelten. Es müssen aber nicht alle Dienstnehmer von diesem Angebot Gebrauch machen.
- Die Zahlungen müssen vom Dienstgeber direkt an die Versicherung geleistet werden.
VORSICHT: Verzichtet der Arbeitnehmer allerdings zu Gunsten der Zukunftssicherung auf
- einen Gehaltsbestandteil oder
- auf einen Teil der ihm zustehenden Ist-Lohnerhöhung,
liegt laut Verwaltungsgerichtshof eine Einkommensverwendung vor. Solch ein Verzicht führt zu keiner Ersparnis von SV-Beiträgen. Für den Dienstnehmer bleibt in diesem Fall die Lohnsteuerersparnis, der Dienstgeber muss keinen Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und keine Kommunalsteuer dafür abführen.
BEISPIEL: Zukunftssicherung als freiwillige Gehaltserhöhung
Eine normale Gehaltserhöhung von € 300,00 pro Jahr würde Lohnnebenkosten von ca. € 93,00 erzeugen. Auf Seiten des Dienstnehmers würden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern von etwa € 144,00 anfallen (Annahme: Grenzsteuersatz 36,5 %).
Bei einer Gehaltserhöhung als Zukunftssicherung bleiben von brutto € 300,00 die Kosten für den Dienstgeber bei € 300,00. Der Dienstnehmer erhält netto € 300,00, dies allerdings erst später in Form der Versicherungsleistung (im Erlebensfall steuerpflichtig nach Überschreitung des kapitalisierten Wertes).
Stand: 12. Juli 2010