Neue Richtwerte ab 2011 für den Sachbezug von Wohnraum

Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder verbilligt eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohnabgaben und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof 2008 die „alte“ Sachbezugsverordnung diesbezüglich verworfen hat, orientiert sich der Sachbezug für Dienstwohnungen seither am Richtwertgesetz, welches einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt, wobei die im Oktober gültigen Richtwerte jeweils für das folgende Jahr gelten. Da per 1. April 2010 neue Richtwerte festgesetzt wurden, sind folgende Werte für Lohnzahlungszeiträume ab 2011 gültig:

Bundesland Richtwert 2010 Richtwert 2011
Burgenland € 4,31 € 4,47
Kärnten € 5,53 € 5,74
Niederösterreich € 4,85 € 5,03
Oberösterreich € 5,12 € 5,31
Salzburg € 6,53 € 6,78
Steiermark € 6,52 € 6,76
Tirol € 5,77 € 5,99
Vorarlberg € 7,26 € 7,53
Wien € 4,73 € 4,91

Stand: 13. September 2010