Ferialbeschäftigte
Mit der Arbeitnehmerveranlagung für 2008 können sich Ferialbeschäftigte die Lohnsteuer zurückholen, die ihnen für ihr nur wenige Wochen dauerndes Dienstverhältnis abgezogen wurde. Darüber hinaus werden allenfalls auch Sozialversicherungsbeiträge bis zu € 110,00 gutgeschrieben.
Wenn SchülerInnen oder StudentInnen einer Ferialbeschäftigung nachgehen, die im Rahmen eines steuerlichen Dienstverhältnisses abgerechnet wird, so wird ihnen vom Dienstgeber bei der Abrechnung ihres Bezuges Lohnsteuer abgezogen. Zu diesem Lohnsteuerabzug kommt es, weil bei der Lohn-/Gehaltsverrechnung angenommen werden muss, dass dieser Bezug fortlaufend das ganze Jahr über zur Auszahlung gelangt. Ferialbeschäftigte, an die üblicherweise nur wenige Wochen Bezüge ausbezahlt werden, zahlen somit zu viel Lohnsteuer: Werden ihre Einkünfte über das gesamte Kalenderjahr verteilt, so fällt keine Steuer an.
Lohnsteuerrückerstattung
Die zu viel bezahlte Lohnsteuer kann durch die Jahresberechnung der Einkünfte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden. Für die Bezüge, die von Ferialbeschäftigten im Jahr 2008 bezogen werden, kann der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ab Beginn des Jahres 2009 eingebracht werden.
Negativsteuer
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können darüber hinaus als so genannte "Negativsteuer" auch 10 % der Sozialversicherungsbeiträge – maximal jedoch € 110,00 bei Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag – gutgeschrieben werden. Dieser Betrag erhöht sich um weitere € 364,00 bei Anspruch auf Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag.
Die Negativsteuer kann daher in Summe bis € 474,00 betragen.
Der Antrag zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann übrigens bis zu fünf Jahre im Nachhinein eingebracht werden. Somit kann bis 31.12.2008 noch die Arbeitnehmerveranlagung für 2003 durchgeführt werden.
Stand: 15. September 2008