Faxrechnungen bleiben bis Ende 2008 zulässig

Grundsätzlich berechtigen elektronisch übermittelte Rechnungen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sichergestellt ist, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Dies kann durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder durch elektronischen Datenaustausch im EDI-Verfahren erfolgen. Infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten wurde die Frist vom Bundesministerium für Finanzen nun zum dritten Mal verlängert.

Stand: 15. Mai 2008