Arbeitsmarktpaket 2009

Altersteilzeit

Mit dem Arbeitsmarktpaket 2009 wird der Zugang zur Altersteilzeit dadurch erleichtert, dass die Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft wegfällt. Außerdem werden das Mindestzugangsalter zur Altersteilzeit noch ein weiteres Jahr mit 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer festgeschrieben und der Spielraum bei der Wahl der Arbeitszeit deutlich vergrößert. Der Kostenersatz beträgt 55 % beim Blockmodell und 90 % bei kontinuierlicher Altersteilzeit.

Kurzarbeit

Die Kurzarbeitsbeihilfe wird künftig bis zu 24 Monate statt bisher 18 Monate gewährt. Außerdem übernimmt das AMS ab dem 7. Monat der Kurzarbeit die erhöhten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Arbeitslosenunterstützung

Für Arbeitslose bringt das Gesetzespaket eine laufende Valorisierung der Beitragsgrundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes. Außerdem wird für Personen, die aufgrund der Anrechnung des Partner-Einkommens keine Notstandshilfe bekommen und sich nicht beitragsfrei mitversichern können, der Aufwand für die Krankenversicherung übernommen. Ältere Arbeitslose, die kurz vor Erreichung des Pensionsalters stehen und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft, bekommen noch bis Ende 2010 Übergangsgeld, ab 2011 gilt eine Einschleifregelung.

Arbeitslosenbeiträge für über 57-Jährige

Arbeitgeber müssen künftig, befristet bis Ende 2013, auch für Beschäftigte zwischen dem 57. und dem 58. Lebensjahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Bonus Malus System für ältere Beschäftigte

Das negativ bilanzierende Bonus-Malus-Modell für die Neueinstellung bzw. Kündigung von älteren Beschäftigten über 50 wird gestrichen.

Ausländerbeschäftigung

Mit dem Arbeitsmarktpaket 2009 mitbeschlossen wurde auch eine Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, die Bestimmungen über ein gesondertes Kontrollsystem für „Arbeitsgesellschafter“ aus den neuen mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten enthält. Ein Urteil des EuGH befand die geltenden Kontrollbestimmungen in Bezug auf so genannte Scheinselbstständigkeit als überschießend. Die nunmehrige Kontrolle durch das AMS soll verhindern, dass die noch bis 2011 geltenden Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt für Angehörige der betreffenden EU-Länder umgangen werden.

Stand: 12. August 2009