Ab 2010 steigen Kosten für freie Dienstnehmer
Die Steuerreform brachte für freie Dienstnehmer den Vorteil, dass sie ab 2010 wie auch andere Selbstständige den Gewinnfreibetrag von 13 % nutzen können.
Andererseits wurde im Abgabenänderungsgesetz 2009 geregelt, dass der Auftraggeber von den Honorarzahlungen an freie Dienstnehmer sowohl die Kommunalsteuer (3 %) als auch den Dienstgeberbeitrag (4,5 %) und auch den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Prozentsatz je Bundesland verschieden) zu entrichten hat.
Dies bedeutet, dass der Einsatz von freien Dienstnehmern für den Auftraggeber ab 2010 um etwa 8 % teurer wird.
Für den freien Dienstnehmer bleibt am Jahresende durch den Gewinnfreibetrag mehr netto übrig.
Abgabenrechtlich besteht ab 2010 kaum mehr ein Unterschied zum echten Dienstnehmer.
Wenn man an der Beschäftigung freier Dienstnehmer festhält, sollte man dies jedenfalls für die Verhandlung von Honorarsätzen im Auge behalten.
Stand: 12. August 2009