Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?

Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes (InvPrG) versandt. Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Gesetzesentwurf und den dazugehörigen Erläuterungen. Die Gesetzwerdung und die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll entsprechend dem Begutachtungsentwurf ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie soll 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.

Gefördert werden sollen

  • materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
  • in das abnutzbare Anlagevermögen
  • eines Unternehmens an österreichischen Standorten,
  • für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt und erste Maßnahmen gesetzt wurden.

Nicht förderungsfähig sind insbesondere

  • klimaschädliche Investitionen
  • unbebaute Grundstücke
  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen und
  • aktivierte Eigenleistungen.

Details werden in der Förderungsrichtlinie konkretisiert.

Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Die Investitionsprämie für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird.

Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Für das Förderprogramm steht ein Budget in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, zuständig für die Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Stand: 29. Juni 2020

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