Kilometergeld und Pendlerpauschale
Aufgrund der gestiegenen Treibstoffpreise hat der Nationalrat am 6.6.2008 beschlossen, das amtliche Kilometergeld und das Pendlerpauschale zu erhöhen. Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum 1.7.2008 bis 31.12.2009 und kommen bereits bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für die Zeiträume ab Juli 2008.
Amtliches Kilometergeld
ab 1.7.2008 je Kilometer |
bis 30.6.2008 je Kilometer |
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Personen- und Kombinationskraftwagen | € 0,42 | € 0,376 (€ 0,38 *) |
Zuschlag für mitbeförderte Person | € 0,05 | € 0,045 (€ 0,05 *) |
* gerundet aufgrund Reisekostenerlass
Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.
Pendlerpauschale
kleines Pendlerpauschale
Entfernungen der einfachen Wegstrecke | ab 1.7.2008 Betrag/Jahr | bis 30.6.2008 Betrag/Jahr |
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ab 20 km | € 630,00 | € 546,00 |
ab 40 km | € 1.242,00 | € 1.080,00 |
ab 60 km | € 1.857,00 | € 1.614,00 |
großes Pendlerpauschale
Entfernungen der einfachen Wegstrecke | ab 1.7.2008 Betrag/Jahr | bis 30.6.2008 Betrag/Jahr |
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ab 2 km | € 342,00 | € 297,00 |
ab 20 km | € 1.356,00 | € 1.179,00 |
ab 40 km | € 2.361,00 | € 2.052,00 |
ab 60 km | € 3.372,00 | € 2.931,00 |
Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (€ 291,00 p.a.) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale ist in Form von Werbungskosten vorgesehen:
- Kleines Pendlerpauschale: Benützung von Massenverkehrsmitteln ist zumutbar.
- Großes Pendlerpauschale: keine Zumutbarkeit der Benutzung von Massenverkehrsmitteln.
Stand: 15. Juni 2008