Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Die Auftraggeberhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ist ein Dienstleistungszentrum (DLZ-AGH) eingerichtet, dem unter anderem die Führung der HFU-Gesamtliste obliegt.

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  1. Erbringung von Bauleistungen seit drei Jahren
  2. keine Beitragsrückstände in den vergangenen zwei Monaten
  3. Vorliegen aller Beitragsnachweise
  4. keine schwerwiegenden verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verstöße

Die Erst-Aufnahme in die HFU-Gesamtliste muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter: http://www.wgkk.at/. Der Erst-Aufnahmeantrag kann direkt an das DLZ-AGH oder an Ihren Krankenversicherungsträger gerichtet werden.

Stand: 16. Juni 2009