Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
Die Auftraggeberhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ist ein Dienstleistungszentrum (DLZ-AGH) eingerichtet, dem unter anderem die Führung der HFU-Gesamtliste obliegt.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
- Erbringung von Bauleistungen seit drei Jahren
- keine Beitragsrückstände in den vergangenen zwei Monaten
- Vorliegen aller Beitragsnachweise
- keine schwerwiegenden verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verstöße
Die Erst-Aufnahme in die HFU-Gesamtliste muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter: http://www.wgkk.at/. Der Erst-Aufnahmeantrag kann direkt an das DLZ-AGH oder an Ihren Krankenversicherungsträger gerichtet werden.
Stand: 16. Juni 2009