Maßnahmen gegen Finanzkrise und Konjunkturtief
Unterstützung der österreichischen Banken
Einige neue Gesetze zielen darauf ab, das Vertrauen zwischen den Banken wieder zu stärken und ermöglichen dem Finanzminister, ins Trudeln kommende Banken zu unterstützen, indem Haftungen übernommen, Darlehen gewährt bzw. Eigenmittel zugeführt werden. Man geht davon aus, dass damit die Banken (mit österreichischer Bankkonzession) alle ihre Zahlungsverpflichtungen aus Einlagen und Anleihen erfüllen können. Weiters sollen auch Marktmanipulationen durch sogenannte Leerverkäufe unterbunden werden.
Einlagensicherung
Im Bankwesengesetz werden nun vorläufig Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) von natürlichen Personen (egal ob Privat- oder Betriebsvermögen) in voller Höhe gesichert. Einlagen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, sind nur zu 90 % gesichert – und dies nur bis zu einem Höchstbetrag von € 20.000,00. Für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften erhöht sich dieser Höchstbetrag auf € 50.000,00. (Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei folgenden Merkmale in den Vorjahren nicht überschritten haben:
a) EUR 4,84 Mio Bilanzsumme
b) EUR 9,68 Mio Umsatz
c) 50 Arbeitnehmer).
Diese Änderung des Bankwesengesetzes wurde rückwirkend zum 1.10.2008 eingeführt und ist bis 31.12.2009 gültig.
Danach gilt – wie von der EU als Minimum geplant – eine Grenze von € 100.000,00.
Von der Einlagensicherung nicht betroffen sind natürlich Einzel-Aktien oder Produkte, die Aktien enthalten (z. B. Investmentfonds etc.).
Konjunkturbelebung
Neben dem Vorziehen von Investitionen bei der ÖBB erhöht das Konjunkturbelebungsgesetz die Bausparprämie. Zur Erleichterung der Kreditvergabe durch österreichische Bausparkassen wird der staatlich geförderte Höchstbetrag, für den Einkommensteuer erstattet wird, von € 1.000,00 auf € 1.200,00 angehoben. Diese Änderung gilt für Erstattungen, die nach dem 31.12.2008 erfolgen. Weitere Belebungen sollen Maßnahmen bringen, die über das AWS (Austria Wirtschaftsservice) abgewickelt werden, so z. B.:
- die Schaffung eines Mittelstandfonds für Wachstumsprojekte
- die Ausweitung des Haftungsrahmens des AWS. Damit stehen mehr Bürgschaften u. Garantien zur Ermöglichung von Fremdfinanzierungen zur Verfügung
- die Ausweitung der Kreditrahmen für zinsgünstige EIB-Kredite
- Darlehen für Forschungs- und Technologieprojekte sowie für Energie und Energieeffizienzmaßnahmen
Stand: 14. November 2008